Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Allgemeines
1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
1.2 Abweichungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns für den jeweiligen Vertragsfall ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
1.3 Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Übergabe der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.4 Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
2 Angebote und Preisstellung
2.1 Unsere Angebotspreise sind freibleibend bis zur mündlichen oder schriftlichen Auftragserteilung durch den Auftraggeber bzw. eine Auftragsbestätigung durch uns. Mit der widerspruchslosen Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung gilt ein Vertrag als unter diesen Bedingungen abgeschlossen. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
2.2 Maßgebend für das Angebot sind die vom Auftraggeber überlassenen Zeichnungen, Konstruktionsvorschläge, Entwürfe, CAD-Daten und Pflichtenhefte sowie sonstige Absprachen.
2.3 Vom Auftraggeber veranlasste Änderungen nach Auftragserteilung berechtigen uns zu Preiserhöhungen und Terminverschiebungen, soweit die Änderungen nicht unwesentlich sind.
2.4. Auskünfte und Beratungen erfolgen aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen. Die hierbei angegebenen Werte, insbesondere auch Leistungsangaben, sind ermittelte Durchschnittswerte.
3 Lieferfristen
3.1 Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, beginnen mit dem Tag, an dem diese Vereinbarung mündlich oder schriftlich zustande kommt, jedoch nicht vor eindeutiger Klärung aller Einzelheiten des Auftrages unter Beibringung der erforderlichen Bescheinigungen oder Unterlagen. Sollte auch nur eine der Parteien der Ansicht sein, dass Einzelheiten der Ausführung offen sind, beginnen die Lieferfristen erst nach völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.
3.2 Bei Fristen und Lieferterminen, die in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als ?zugesagt? bezeichnet sind, kann uns der Auftraggeber nach deren Überschreitung eine angemessene Nachfrist zur Lieferung/Leistung setzen. Erst mit Ablauf dieser Frist kann Verzug eintreten.
3.3 Fristen und Termine verlängern sich unbeschadet unserer Rechte aus Zahlungsverzug des Auftraggebers um den Zeitraum, um den der Auftraggeber seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt.
3.4 Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
3.5 Wird die von uns geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftraggebers oder eines seiner Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.
3.6 Unsere Haftung für Verzögerungsschäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, ist ausgeschlossen , es sei denn, die Pflichtverletzung führt zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist hiermit nicht verbunden.
4 Mängelhaftung
4.1 Sollten von uns gelieferte Konstruktionen bzw. erbrachte Dienstleistungen Mängel aufweisen, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung. Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen, so kann der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zur Beseitigung des Mangels mit der Maßgabe setzen, dass er die Beseitigung des Mangels nach Ablauf der Frist ablehne. Erst danach bestehen die sonstigen gesetzlichen Gewährleistungsansprüche wie z.B. das Recht auf Wandlung oder Minderung.
4.2 Es bedarf indes keiner Fristsetzung, wenn die Beseitigung des Mangels unmöglich ist oder von uns verweigert wird, oder wenn die sofortige Geltendmachung des Minderungsanspruches durch ein besonderes Interesse des Auftraggebers gerechtfertigt ist.
4.3 Der Auftraggeber hat uns etwaige festgestellte Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Eingang und Kontrolle der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht unmittelbar festgestellt werden können, sind uns unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
4.4 Wir haften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die weitere Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen wir bei Vertragsschluss auf Grund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen rechnen mussten. Eine weitergehende Haftung ist unabhängig von ihrem Rechtsgrund ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, soweit nicht Verletzungen von vertragswesentlichen Pflichten betroffen sind. In diesem Fall haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit für eigenes Verschulden sowie für das Verschulden eines unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter oder einfacher Erfüllungsgehilfen.
4.5 Eine Mängelhaftung entfällt, wenn ohne unser Wissen und ohne unsere Zustimmung Änderungen an dem Gewerk durchgeführt werden.
4.6 Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren innerhalb von zwei Jahren ab dem gesetzlich geregeltem Beginn der Verjährungsfrist, spätestens jedoch ab Abnahme der Sache.
4.7 Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
5 Eigentumsvorbehalt
5.1 Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bestehen Anhaltspunkte, die die Annahme der Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers oder das Drohen einer solchen rechtfertigen, sind wir berechtigt, ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Herausgabe zu verlangen.
5.2 Die Forderungen unseres Auftraggebers aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits hiermit an uns in Höhe unserer Forderung abgetreten.
5.3 Sofern wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Das Recht des Auftraggebers auf Besitz der Vorbehaltsware erlischt, wenn er seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag nicht erfüllt.
6 Zahlungen
6.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig.
6.2 Zahlungen dürfen nur an die von uns angegebenen Zahlstellen ausgeführt werden. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung und werden ohne Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorlage und Protesterhebung angenommen.
6.3 Gerät der Auftraggeber in Verzug, so sind wir von dem betreffenden Zeitpunkt an berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des von unserer Geschäftsbank berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zzgl. Umsatzsteuer, mindestens jedoch 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
6.4 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Auftraggeber ist nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
7 Schutzrechte Dritter, Datenschutz
7.1 Die Auftragsabwicklung erfolgt unter Geheimhaltung der Betriebs- und Geschäftsangelegenheiten des Auftraggebers.
7.2 Werden bei Leistungen, die nach Zeichnungen, Daten oder sonstigen Angaben des Auftragsgebers erbracht werden, Schutzrechte Dritter verletzt, stellt uns der Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen frei.
7.3 Der Aufraggeber erklärt sein Einverständnis, dass die im Verlauf der Auftragsbearbeitung bereitgestellten bzw. erzeugten Daten edv-technisch gespeichert werden. Ein Recht des Auftraggebers auf Zugriff oder Aktualisierung dieser Daten besteht jedoch nicht.
8 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit, Anwendbares Recht
8.1 Erfüllungsort für alle beiderseitigen Verpflichtungen ist Büren.
8.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist bei Vollkaufleuten Paderborn. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber an seinem gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
8.3 Die Beziehung zwischen uns und dem Auftraggeber unterliegt dem deutschem Recht.
8.4 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Regelung soll eine solche treten, die dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahe kommt, hilfsweise die Regelung ersetzt.

